Es geschieht täglich 1000 Mal in deutschen Küchen. Eine weisungsberechtigte Person gibt zwischen Tür und Angel eine wichtige Anweisung, die aber im hektischen Tagesgeschäft nur teilweise gehört und oft auch wieder schnell vergessen wird.
Und es kommt, was kommen muss. Die Anweisung wird nicht befolgt und es geschieht das, was nicht geschehen soll.
Die Aussage „das hat uns keiner gesagt“ oder „woher sollen wir das wissen“ kennt wohl jeder.
Schriftliche Betriebsanweisungen sollen diese Vorfälle verhindern. Sie beziehen sich oft auf den Umgang mit Maschinen, Geräten oder Reinigungsmitteln, können aber auch das Verhalten der Mitarbeiter schriftlich festlegen.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand
Schriftlich fixierte Inhalte sind klar definiert und gelten so im gleichen Umfang für alle.
Einheitliches Layout und Signalkennzeichen geben eine gute Übersicht und sind leicht verständlich.
Vordrucke erleichtern das Ausfüllen von Betriebsanweisungen.
Schriftliche Betriebsanweisungen können immer schnell nachgelesen werden und geraten so nicht in Vergessenheit.
Bei einem Unfall durch unsachgemäße Handhabung, kann sich der Personalverantwortliche auf die Betriebsanweisung beziehen.
Neue Mitarbeiter können schnell mit Hilfe der Betriebsanweisungen geschult werden.
Die Unterschrift der Mitarbeiter wirkt verbindlicher als eine mündliche Absprache.
Betriebsanweisungen sollten nach kurzer persönlicher Erläuterung öffentlich und frei zugänglich aufgehängt werden. Das wäre am besten am direkten Ort des Geschehens. Aus Platzgründen können diese jedoch in ein Hängeregister zentral platziert werden. Eine Aufbewahrung in einem Büroordner ist hingegen nicht empfehlenswert.
Wichtig: Lassen sie sich jede Schulung einer Betriebsanweisung schriftlich durch eine Unterschrift aller Mitarbeiter quittieren. Ein Hinweis in den Schulungsnachweisen ist unerlässlich.
Betriebsanweisungen für Reinigungsmittel und die dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter finden Sie bei Ihren Lieferanten (oft auch auf der Internetseite- z.B. Igefa)